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Pharmazeutische Regulierungsangelegenheiten: Open Access

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Irreführende Werbung und ihre Regelung im Rechtsrahmen der EU für Arzneimittel- und Lebensmittelwerbung

Abstract

Adéwale Lawrence*

Arzneimittelwerbung ist „jede von einem Pharmaunternehmen oder von diesem autorisierte Tätigkeit, die die Verabreichung, Einnahme, Verschreibung, den Kauf, die Empfehlung, den Verkauf, die Lieferung oder Verwendung seiner Arzneimittel fördert“. Angesichts der Milliarden von Dollar, die für die Entwicklung von Medikamenten ausgegeben werden, muss ein Pharmaunternehmen in der Lage sein, Gewinn zu erwirtschaften, um sich selbst zu erhalten. Daher ist eine gute Werbestrategie zur Vermarktung des Produkts von größter Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Die Werbung für Arzneimittel kann verschiedene Formen annehmen, z. B. Werbung in Zeitschriften und per Direktwerbung, Aktivitäten von Vertretern, Bereitstellung von Proben, Bereitstellung von Anreizen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Bereitstellung von Bewirtung zu Werbezwecken, Sponsoring von Werbe- oder wissenschaftlichen Tagungen und sonstige Verkaufsförderung in jedweder Form. Wie die Arzneimittelwerbung ist auch die Lebensmittelwerbung in der EU und im Vereinigten Königreich geregelt, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung klarer und nicht irreführender Informationen für Verbraucher.

Haftungsausschluss: Dieser Abstract wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert

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