Hilaris SRL
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Herausgeberrichtlinien

Rollen und Verantwortlichkeiten der Herausgeber/Redaktionsmitglieder

Die Herausgeber sind in erster Linie für die Wahrung des Rufs und der Integrität der Zeitschrift verantwortlich.

  • Der Redakteur sollte den Überblick behalten, um fehlerhafte Informationen zu vermeiden. Bei Feststellung des Fehlers hat der Herausgeber Maßnahmen zur unverzüglichen Behebung durch Veröffentlichung eines Nachtrags zu ergreifen.
  • Der Redakteur muss die vom Herausgeber bereitgestellten Richtlinien in Bezug auf Überprüfungs- und Redaktionsrichtlinien einhalten.
  • Die Redakteure müssen die Zeitschrift genau überwachen, um die Fairness, Aktualität, Gründlichkeit und Höflichkeit des Prozesses sicherzustellen.
  • Der Herausgeber ist für das allgemeine Wachstum und den Fortschritt der Zeitschrift verantwortlich. Daher ist er/sie für die rechtzeitige Veröffentlichung des Problems verantwortlich.
  • Der Herausgeber ergreift Maßnahmen, um alle wichtigen Entwicklungen auf diesem Gebiet für das Wachstum der Zeitschrift zu berücksichtigen.
  • Kann die Kontroversen auch diskutieren, um die Zweifel auszuräumen, die bestimmte wissenschaftliche Phänomene oder Praktiken betreffen. Zum Beispiel Leihmutterschaft, klinische Studien, Genbearbeitung usw.

Die Rolle des Herausgebers gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft

  • Der Herausgeber muss darauf achten, dass der Inhalt und die Angaben zum Autor im Manuskript lesbar sind
  • Muss das Manuskript daraufhin bewerten, ob es in den Geltungsbereich der Zeitschrift fällt oder nicht
  • Muss die Integrität der Zeitschrift wahren, indem er Korrekturen vorschlägt, sich mit Rückzügen, ergänzenden Daten usw. befasst
  • Wir bemühen uns, aktuelle und relevante Forschungsergebnisse anzuziehen, um dem Interesse der Leser gerecht zu werden
  • Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um unethische Praktiken wie Plagiate und Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden
  • Sollte Maßnahmen ergreifen, um die Diskussion und Debatte über bedeutende wissenschaftliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu fördern

Auf dem Weg zum Tagebuch

  • Die Entscheidungen des Herausgebers hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung des Artikels zur Veröffentlichung sind nach Erhalt der Rezensionskommentare endgültig.
  • Der Herausgeber sollte Manuskripte auf ihren intellektuellen Inhalt hin bewerten, ohne jegliche Voreingenommenheit hinsichtlich Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiösem Glauben, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischer Philosophie der Autoren.
  • Der Herausgeber oder die Redaktionsmitarbeiter sollten Vertraulichkeit in Bezug auf das eingereichte Manuskript, die Namen und Verbindungen des Autors, der Rezensenten, potenziellen Rezensenten, anderer redaktioneller Berater und des Herausgebers wahren, je nach Bedarf und Bearbeitungsstadium

Standardschema der redaktionellen Bearbeitung der Manuskripte

  1. Erstmalige Einreichung des Manuskripts durch den entsprechenden Autor
  2. Erfassung der Manuskriptdetails und Generierung der Manuskriptnummer
  3. Dem Autor innerhalb von 72 Stunden mit Erhalt und Bestätigung antworten
  4. Überprüfung der Einhaltung des Geltungsbereichs des Journals
  5. Der Chefredakteur sendet das Manuskript an den Redaktionsleiter/Redaktionsassistenten
  6. Bestimmung des Artikeltyps: Rezension, Recherche, Kurzmitteilung, Fallbericht, Umfragestudie, Expertenmeinung, Leserbrief
  7. Vorläufige Qualitätsbewertung des Artikels. Nichtduplizität (Plagiatsprüfung) und Originalität
  8. Screening nach potenziellen und aktiven Gutachtern und Zuordnung zu den Gutachtern
  9. Der geschäftsführende Redakteur sucht nach mindestens drei unabhängigen Gutachtern
  10. Sicherung der Bewertungskommentare innerhalb eines Zeitrahmens von 21 Tagen
  11. Nach Eingang der Kommentare der Gutachter im System kann der geschäftsführende Redakteur entweder eine Empfehlung an den Chefredakteur aussprechen, basierend auf den Rezensionen und seiner/ihrer eigenen Meinung, oder eine Diskussion unter den Gutachtern starten, wenn Unstimmigkeiten bestehen. An der Diskussion sind alle Gutachter, der Chefredakteur und der Chefredakteur beteiligt.
  12. Auf der Grundlage der Rezensionskommentare wird in Absprache mit der Redaktion und dem Chefredakteur die endgültige Entscheidung (Annahme/erneute Rezension/kleine Überarbeitung/große Überarbeitung/Ablehnung) getroffen. Die endgültige Disposition des Manuskripts wäre eine der folgenden:
    Akzeptiert: Kann vorerst so veröffentlicht werden, wie es ist, mit geringfügigen Tippfehlern oder Artefakten.
    Akzeptieren mit geringfügiger Überarbeitung: Das Manuskript muss aufgrund der Kommentare der Gutachter leicht überarbeitet werden, es findet jedoch keine zusätzliche Begutachtungsrunde statt. Der Aktionsredakteur und/oder der Chefredakteur sind für die Überprüfung der Umsetzung von Änderungen verantwortlich.
    Überarbeiten und erneut einreichen: Man ist sich einig, dass das Thema eine Veröffentlichung wert ist, aber das Papier muss umfassend überarbeitet werden, bevor es tatsächlich veröffentlicht werden kann. Das überarbeitete Papier wird jedoch nicht als völlig neue Einreichung betrachtet: Wenn eine überarbeitete Version innerhalb von 6 Monaten gesendet wird, wird sie höchstwahrscheinlich vom selben Aktionseditor bearbeitet.
    Abgelehnt: Das Papier liegt außerhalb des Geltungsbereichs, enthält keinen wesentlichen Beitrag oder ist möglicherweise einfach zu schwer zu verstehen. Auf jeden Fall sollte die gleiche Arbeit nicht ohne erhebliche Improvisation erneut eingereicht werden.
  13. Nach einer einvernehmlichen Entscheidung werden die Autoren durch den Chefredakteur oder den geschäftsführenden Herausgeber benachrichtigt
  14. Überarbeitung des Manuskripts, Anwendung des Stylesheets, Vergabe der DOI-Nummer innerhalb von 7 Tagen.
  15. Lektorat des Manuskripts und Erstellung des Autorennachweises
  16. Erstellung des Korrekturfahnes und Freigabe durch den/die Autor(en)
  17. Hosting auf der Website mit Band- und Heftnummer sowie Erscheinungsjahr
  18. Archivierung des Artikels in der Datenbank
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