Verantwortlichkeiten des Herausgebers:
Dieses Tagebuch ist immer eine Teamleistung. Der Umgang mit Fragen der Forschungsintegrität und der Veröffentlichung ethischer Fragen im Zusammenhang mit Zeitschriften ist keine Ausnahme. Diese Probleme können auch zu rechtlichen Problemen führen oder diese mit sich bringen. Wir schlagen vor, dass Zeitschriften diese Richtlinien bei der Festlegung von Richtlinien und Verfahren sowie als ersten Bezugspunkt bei auftretenden Problemen heranziehen.
Als ersten Schritt zur Lösung eines Problems schlagen wir vor, dass Redakteure, Verleger und andere Mitglieder des Zeitschriftenteams die geäußerten Bedenken besprechen. Wir empfehlen, dass diese Gespräche stattfinden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, und dass bei Bedarf rechtlicher Rat eingeholt wird, insbesondere wenn es um mögliche Verleumdung, Vertragsbruch, Datenschutz- oder Urheberrechtsverletzung geht.
Vertraulichkeit:
Der Herausgeber und alle Redaktionsmitarbeiter dürfen keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript an andere Personen als den entsprechenden Autor, Gutachter, potenzielle Gutachter, andere redaktionelle Berater und gegebenenfalls den Herausgeber weitergeben. Die Zeitschrift verabschiedet den ICMJE-Verhaltenskodex und die Best-Practice-Richtlinien für Zeitschriftenredakteure zur Publikationsethik des Komitees für Publikationsethik.
Verantwortlichkeiten der Gutachter:
Das Peer-Review-Verfahren unterstützt den Herausgeber und die Redaktion bei redaktionellen Entscheidungen und kann auch dem Autor bei der Verbesserung des Aufsatzes dienen. Jeder ausgewählte Gutachter, der sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargelegten Forschungsergebnisse nicht qualifiziert fühlt oder weiß, dass eine zeitnahe Begutachtung unmöglich sein wird, sollte den Herausgeber benachrichtigen und sich aus dem Begutachtungsverfahren zurückziehen. Zur Begutachtung eingesandte Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen anderen nicht zugänglich gemacht oder mit ihnen besprochen werden, außer mit Genehmigung des Herausgebers.
Objektivitätsstandards :
Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Schiedsrichter sollten ihre Ansichten mit unterstützenden Argumenten klar zum Ausdruck bringen.
Gutachter sollten Fälle identifizieren, in denen relevante veröffentlichte Arbeiten, auf die in der Arbeit Bezug genommen wird, im Referenzteil nicht zitiert wurden. Sie sollten darauf hinweisen, ob Beobachtungen oder Argumente, die aus anderen Veröffentlichungen stammen, mit der jeweiligen Quelle versehen sind. Die Gutachter informieren den Herausgeber über wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem betrachteten Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten, von denen sie persönliche Kenntnis haben.
Pflichten der Autoren:
Berichtsstandards:
Autoren von Originalforschungsberichten sollten eine genaue Darstellung der durchgeführten Arbeit sowie eine objektive Diskussion ihrer Bedeutung vorlegen. Die zugrunde liegenden Daten sollten im Papier genau dargestellt werden. Eine Arbeit sollte ausreichend Details und Referenzen enthalten, um es anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Aussagen stellen unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.
Datenzugriff und -speicherung:
Autoren könnten aufgefordert werden, die Rohdaten ihrer Studie zusammen mit dem Artikel zur redaktionellen Überprüfung bereitzustellen, und sollten bereit sein, die Daten nach Möglichkeit öffentlich zugänglich zu machen. In jedem Fall sollten Autoren sicherstellen, dass diese Daten für mindestens zehn Jahre nach der Veröffentlichung anderen kompetenten Fachleuten zugänglich sind (vorzugsweise über ein institutionelles oder fachbezogenes Datenrepository oder ein anderes Datenzentrum), sofern die Vertraulichkeit der Teilnehmer geschützt werden kann und Gesetzliche Rechte an geschützten Daten stehen ihrer Herausgabe nicht entgegen.