Claudia Lai
Eine Punktprävalenzstudie unter 125 Patienten in zwei Abteilungen einer Rehabilitationseinrichtung ergab, dass 12,8 % (n=16) körperliche Zwangsmaßnahmen angewendet wurden. Die Studie untersuchte die Gründe für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, ob der Einsatz erklärt wurde, ob eine Einwilligung eingeholt und dokumentiert wurde, ob die Zwangsmaßnahmen angemessen angewendet wurden und die Patienten während der Zeit, in der die Zwangsmaßnahmen angewendet wurden, überwacht wurden und ob Alternativen ausprobiert wurden. Interessanterweise wurde festgestellt, dass sechs Patienten ihre Zwangsmaßnahmen entweder vor oder nach der Studie entfernt worden waren. Bei sieben Patienten wurde anstelle von Gliedmaßenhaltern eine etwas weniger restriktive Form der Zwangsmaßnahmen angewendet, nämlich Boxhandschuhe. Drei Patienten blieben gefesselt. Die Ergebnisse dieser Studie zeigten, dass es bei der Praxis der Zwangsmaßnahmen Raum für Verbesserungen gibt und dass Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Zwangsmaßnahmen nicht unbedingt sehr kostspielig sind. Die Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen ist für die Rehabilitationspflege kontraproduktiv. Krankenschwestern und andere Gesundheitsfachkräfte müssen besser über Programme zur Reduzierung von Zwangsmaßnahmen informiert werden.
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