Mikiko Natsume und Katusmasa OTA
Ziel: In diesem Dokument werden die Probleme beschrieben, die im Zusammenhang mit dem Umgang von Krankenpflegeschülern mit Patienteninformationen auftreten, sowie der aktuelle Status der Anweisungen an die Schüler in dieser Angelegenheit. Außerdem werden die Anweisungen vorgestellt, die zur Vermeidung dieser Probleme erforderlich sind. Methoden: Die Forschung wurde durchgeführt, indem Krankenpflegelehrern an japanischen Krankenpflegeschulen sowie denjenigen, die direkt in der Krankenpflegepraxis unterrichten, Fragebögen zur Selbstauskunft ausgehändigt wurden. Ergebnisse: Derzeit treten diese Probleme nicht zufällig auf, sondern sind direkt auf das mangelnde Bewusstsein der Schüler in Bezug auf Datenschutzprobleme zurückzuführen – was darauf hindeutet, dass eine gründlichere Unterweisung erforderlich ist. Die Krankenpflegelehrer waren der Ansicht, dass die von ihnen bereits erteilten Anweisungen die meisten Datenschutzprobleme wirksam verhindern würden. Allerdings haben sich selbst Anweisungen, die von einer großen Zahl von Krankenpflegelehrern umgesetzt werden, in mancher Hinsicht als unwirksam erwiesen. Gleichzeitig haben sich detaillierte, zeitaufwändige Anweisungen und Anweisungen, die eine Abstimmung mit Krankenhäusern erfordern, als wirksam erwiesen, aber nur wenige Ausbilder haben Erfahrung mit deren Umsetzung. Um die geeigneten Unterrichtsmerkmale zu ermitteln, die Probleme wirksam verhindern würden, wurde erneut eine Umfrage zu „notwendigen Anweisungen“ durchgeführt. Als Ergebnis wurde ein vielfältiger Satz von achtzehn Anweisungselementen identifiziert, darunter „Hervorhebung verbotener Handlungen“ und „Durchführung einer Überprüfung bei auftretenden Problemen“. Fazit: Die Art der als notwendig erachteten Anweisungen ist für den ordnungsgemäßen Umgang mit Patienteninformationen von entscheidender Bedeutung und umfasst grundlegende Inhalte, die auch außerhalb Japans angewendet werden können.
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