Chandni Bardolia, Veronique Michaud, Jacques Turgeon und Nishita S. Amin
Hintergrund: Die benigne Prostatahyperplasie ist eine häufige Erkrankung bei Männern weltweit, die oft die Einnahme mehrerer Medikamente erfordert. Ältere Männer nehmen möglicherweise bereits mehrere andere Medikamente gegen verschiedene chronische Krankheiten ein, was zu einer hohen Prävalenz der Polypharmazie führt. Die Absetzung des Medikaments ist eine Möglichkeit, die Polypharmazie zu reduzieren, insbesondere wenn ein Medikament als zu risikoreich eingestuft wird oder keinen Nutzen mehr bringt. Fallbericht: Einem 68-jährigen Mann mit einer Vorgeschichte von benigner Prostatahyperplasie, saurem Reflux, Hyperlipidämie, schwerer depressiver Störung, Blindheit, niedrigem Body-Mass-Index und Gebrechlichkeit wurden mehrere Medikamente verschrieben, darunter Tamsulosin und Finasterid. Der klinische Apotheker stellte fest, dass dem Patienten diese Doppeltherapie gegen benigne Prostatahyperplasie seit 2015 verschrieben worden war. Neben anderen Empfehlungen schlug der klinische Apotheker vor, den Alphablocker aufgrund mehrerer Faktoren abzusetzen, darunter Anwendungsdauer, potentielles Risiko von Nebenwirkungen infolge von Wechselwirkungen mehrerer Medikamente und Vorhandensein von Polypharmazie. Nach Umsetzung der Empfehlung berichtete der Patient über keine verstärkten Symptome der unteren Harnwege und sein Zustand wurde durch die Monotherapie gut stabilisiert. Schlussfolgerung: Bei Patienten mit Polypharmazie kann die Reduzierung eines Medikaments erhebliche Vorteile bringen. Bei benigner Prostatahyperplasie können Patienten, die sechs bis zwölf Monate lang eine Doppeltherapie erhalten haben, diesen Zustand möglicherweise mit einer Monotherapie mit einem 5-Alpha-Reduktasehemmer in den Griff bekommen. Diese Medikamentenklasse hat Berichten zufolge den klinischen Krankheitsverlauf verlangsamt, das Risiko einer akuten Harnretention und die Notwendigkeit einer invasiven Therapie verringert und die Miktions- und Speichersymptome verbessert. Gesundheitsdienstleister sollten weiterhin die Praxis der Beurteilung von Medikamentenschemata auf ihre Angemessenheit prüfen und auf die Verschreibung ungeeigneter Therapien verzichten.
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