Shigeyoshi Maki
Es gibt keinen vereinbarten Mindeststandard für eine kompetente und sichere Pflege. Aufgrund organisatorischer Einschränkungen und begrenzter Ressourcen ist es schwierig, einen Mindeststandard festzulegen. Pflegerationierung und Priorisierung dessen, was verschoben, ausgeschlossen oder weggelassen werden soll, sind für Pflegekräfte Alltag. In Industrieländern, in denen die öffentliche Gesundheitsversorgung durch Steuern finanziert wird, ist ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung ein Patientenrecht. Es ist jedoch unklar, was dies für einen bestimmten Patienten tatsächlich bedeutet. Daher wäre die Festlegung eines Mindeststandards für die Pflege sowohl für Patienten als auch für Pflegekräfte von Vorteil. Klarheit in diesem Bereich ist auch aus moralischer und rechtlicher Sicht wichtig. Um eine kompetente und sichere Pflege zu gewährleisten, untersuchen wir die Notwendigkeit eines Mindeststandards.
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