Michael Ferric
In vielen Fällen natürlicher und unnatürlicher Todesfälle, bei denen die Todesursache nicht eindeutig ist, ob es sich um einen Unfall, Mord oder Selbstmord handelte, ist
eine ärztliche Untersuchung bzw. Obduktion erforderlich, die während der Untersuchung des Tatorts erforderlich ist, um die Todesursache und -art zu ermitteln, wenn die
Leiche des Opfers tot aufgefunden wurde. Für die gerichtsmedizinische Autopsie benötigt der Gerichtsmediziner nicht die Erlaubnis der Familie oder der Angehörigen des Verstorbenen.
Todesart und -ursache können anhand der verschiedenen Untersuchungsergebnisse und Untersuchungsergebnisse beschrieben werden, die der Gerichtsmediziner durchgeführt hat.
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